1. Wer die Fischerprüfung bestanden hat und im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, benötigt nur noch,
für das Gewässer an welchem geangelt werden soll, einen "Erlaubnisschein" vom Fischereirechtsinhaber oder seinem Pächter.
Inhaber des Fischereirechts können sein:
- Privater Inhaber
- Vereine
- Gemeinden
- Forstämter (Württemberg)
- Liegenschaftsämter (Baden)
Pächter können sein:
- Private Pächter
- Fischereivereine u.a.
Eine Zusammenstellung von Fischereirechtsinhabern in Baden-Württemberg finden Sie in dem Buch "Der Angelführer für Baden-Württemberg". Dieses erhalten Sie in Angelgeschäften, im Buchhandel oder direkt beim Verlag des LFVBW
Selbstverständlich sind Sie auch als Mitglied in einem Fischereiverein herzlich willkommen!
2. Wer die Fischerprüfung nicht bestanden hat, hat die Möglichkeit an der Nachprüfung, die am 2. Samstag im Mai des darauffolgenden Jahres stattfindet, teilzunehmen.
Der Vorbereitungslehrgang muss nicht wiederholt werden. Bitte bewahren Sie Ihren Teilnahmenachweis des Vorbereitungslehrgangs gut auf, da dieser für die Zulassung zur Prüfung benötigt wird.